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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10   

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https://dejure.org/2012,7932
OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10 (https://dejure.org/2012,7932)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2012 - 61 PV 6.10 (https://dejure.org/2012,7932)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 61 PV 6.10 (https://dejure.org/2012,7932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 4 Abs 1 BPersVG, § 8 BPersVG, § 9 Abs 1 BPersVG
    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, §... 4 Abs 1 BPersVG, § 8 BPersVG, § 9 Abs 1 BPersVG, § 9 Abs 2 BPersVG, § 58 Abs 2 BPersVG, § 107 S 2 BPersVG, § 9 PersVG BB, § 63 Abs 1 Ziff 4 PersVG BB, § 3 Abs 2 Nr 1 BBiG, § 3 Abs 2 Nr 2 BBiG, § 90 Abs 3 Nr 3 BBiG, § 2 Abs 2 Nr 1 aF BBiG, § 78a BetrVG, § 8 Abs 2 S 2 LVAgDAPV BB, § 8 Abs 2 S 4 LVAgDAPV BB, § 1 GntDSVAPrV
    Jugendvertreter; Weiterbeschäftigung; Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Sozialversicherungsdienst; Widerrufbeamtenverhältnis; Hochschulausbildung; kein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz; fehlende Regelungslücke; keine analoge ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen des Status eines Auszubildenden bei einem zur Berufsausbildung Beschäftigten durch Absolvierung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen nichttechnischen Sozialversicherungsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen des Status eines Auszubildenden bei einem zur Berufsausbildung Beschäftigten durch Absolvierung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen nichttechnischen Sozialversicherungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10
    Dieser garantiert als grundrechtsgleiches Recht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 14) den gleichen Zugang zu den Beamten-, Richter-, Angestellten- und Arbeiterstellen im öffentlichen Dienst und legt zugleich die Eignungsmerkmale fest, die Maßstab jeglicher Personalentscheidung im öffentlichen Dienst zu sein haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 -, juris Rn. 21; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. März 1982 - 5 AZR 927/79 -, juris Rn. 21).

    Der Schutzzweck des Art. 33 Abs. 2 GG deckt sich mit dem des § 9 Abs. 2 BPersVG, soweit beide Normen einen benachteiligungsfreien Zugang zum öffentlichen Dienst gewähren wollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999, a.a.O., juris Rn. 23).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10
    Dieser garantiert als grundrechtsgleiches Recht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 14) den gleichen Zugang zu den Beamten-, Richter-, Angestellten- und Arbeiterstellen im öffentlichen Dienst und legt zugleich die Eignungsmerkmale fest, die Maßstab jeglicher Personalentscheidung im öffentlichen Dienst zu sein haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 -, juris Rn. 21; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. März 1982 - 5 AZR 927/79 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10
    Der in § 9 Abs. 2 BPersVG verankerte Anspruch auf Weiterbeschäftigung gewährleistet zugleich die Kontinuität der Gremienarbeit (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 20.93

    Personalvertretungsrecht: Erlöschen der Anwartschaft auf Ersatzmitgliedschaft im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10
    Denn das Berufsbildungsgesetz gilt nach seinem § 3 Abs. 2 Nr. 2 nicht für die Berufsbildung, die - wie die des Beteiligten zu 1 - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis durchgeführt wird (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. September 1995 - BVerwG 6 P 20.93 -, juris Rn. 34, zu der gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 1 BBiG in der Fassung vom 14. August 1969 [BGBl. I S. 1112] mit nachfolgenden Änderungen - BBiG a.F.-).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06

    Personalvertretungsrecht - Feststellung, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10
    b) Gegen das Vorliegen einer Regelungslücke spricht im Übrigen, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der in §§ 4 Abs. 1, 58 Abs. 2 BPersVG geregelten Wählbarkeit zur Jugend- und -auszubildendenvertretung einen - im Gegensatz zu § 9 BPersVG - weiteren Auszubildendenbegriff gewählt hat (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 2007 - PL 15 S 1/06 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10
    Der Auszubildende, dessen Ausbildungsverhältnis nach § 21 BBiG mit Ablauf der Ausbildungszeit endet und der keinen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis hat, soll der Schwierigkeit enthoben sein, bei einer Ablehnung seiner Einstellung den Nachweis erbringen zu müssen, dass diese Entscheidung wegen seiner personalvertretungsrechtlichen Tätigkeit getroffen worden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -, juris Rn. 26).
  • BAG, 10.03.1982 - 5 AZR 927/79

    Regelbeurteilung - Zeitraum - Öffentlicher Dienst

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10
    Dieser garantiert als grundrechtsgleiches Recht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 14) den gleichen Zugang zu den Beamten-, Richter-, Angestellten- und Arbeiterstellen im öffentlichen Dienst und legt zugleich die Eignungsmerkmale fest, die Maßstab jeglicher Personalentscheidung im öffentlichen Dienst zu sein haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 -, juris Rn. 21; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. März 1982 - 5 AZR 927/79 -, juris Rn. 21).
  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 519/82

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Mitgliedschaft in einem Ausbildungspersonalrat,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10
    Das herkömmliche Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz orientiert sich vornehmlich an Berufsbildern, die weder eine akademische Ausbildung voraussetzen noch einschließen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 1984 - 6 AZR 519/82 -, juris Rn. 29, zum Fall eines Studienreferendars, der auf Grund eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages den Vorbereitungsdienst absolviert).
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